Was ist Alltagsbegleitung eigentlich?
Unter Alltagsbegleitung versteht man ganz allgemein die Unterstützung von (hilfebedürftigen) Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Da der Begriff nicht geschützt ist, kann dies nahezu alle Aufgabenbereiche umfassen - je nach Bedarf und Absprache.
Bei Alltagsbegleitung bzw. Angeboten nach § 45a SGB XI handelt es sich um qualitätsgesicherte Leistungen für die Pflegekassen. Sie zielen neben der Entlastung von Angehörigen darauf ab, pflegebedürftige Personen dabei zu unterstützen, weiterhin in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben und ihren Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten zu können.
Im Fokus stehen auch der Erhalt von individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen zur Förderung von Eigenständigkeit und sozialer Teilhabe sowie die Steigerung von Wohlbefinden und Lebensqualität.

Für wen sind die Angebote?
Unsere Zielgruppen sind
- Seniorinnen und Senioren
- Menschen mit (körperlichen und/oder psychischen) Beeinträchtigungen
- pflegende Angehörige bzw. vergleichbare nahestehende Personen
Darüber hinaus kann sich gerne jede:r -mit und ohne Pflegegrad- an uns wenden, dem unsere Angebote zusagen!
Wie ist der Ablauf?
- Zunächst findet ein unverbindliches Erstgespräch statt, um uns gegenseitig kennenzulernen und über die gewünschten Betreuungsleistungen zu sprechen. Dieser Termin ist für Sie kostenlos.
- Gerne beantworten wir dabei Ihre Fragen - und stellen Ihnen selbst welche, um mehr über Ihre Lebenssituation, Ihre Bedarfe, Wünsche und Erwartungen zu erfahren. Angehörige oder Ihnen nahestehende Personen können natürlich ebenfalls teilnehmen.
- Im Fall einer beiderseits gewünschten Zusammenarbeit schließen wir einen Vertrag ab, und dann geht es zeitnah los!
- Als Mobile Alltagsbegleitung kommen wir ab nun zu Ihnen: Die Betreuung findet im häuslichen Umfeld an regelmäßigen Terminen (ab 2x2 Std./Einsatz und Monat) statt. Oder auf Wunsch einmalig bzw. bedarfsorientiert - wie etwa bei einer Verhinderungspflege oder nach einem Krankenhausenthalt.
Was kostet die Alltagsbegleitung?
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 12 Pflegeunterstützungsverordnung (PfIuV) beträgt der Stundensatz für Angebote zur Entlastung im Alltag und für individuelle Hilfen 30,00 € und für Hilfen zur Haushaltsführung 25,00 €.
Die Fahrtkostenpauschale im Stadtgebiet Kassel beträgt 5,00 Euro pro Einsatz.
Bei Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags sind die Leistungen für Sie kostenlos und werden von uns in einem transparenten Verfahren direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, unsere Angebote bzw. zusätzlich gewünschte Leistungen als Selbstzahler:in zu nutzen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
- Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von derzeit 125,00 Euro im Monat -also 1.500,00 Euro im Jahr- und zwar bereits ab Pflegegrad 1.
- Der Betrag wird monatlich zur Verfügung gestellt. Er ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags sowie zur Entlastung und beratenden Unterstützung pflegender Angehöriger.
- Monatlich nicht (voll) ausgeschöpfte Beträge können angespart und bis Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
- Ab Pflegegrad 2 können zudem bis 40% der nicht verwendeten Pflege-sachleistungen für AZUA umgewidmet werden.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Sie haben Fragen oder möchten uns kennenlernen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf - gemeinsam finden wir die passenden Antworten!
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